header top3

Kooperative Gesamtschule – Ganztagsschule – Gesunde Schule

Update: Testpflicht am Schulzentrum

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

mit dem Beschluss der Landesregierung, an den Schulen des Landes einen regelmäßigen Coronatest verpflichtend einzuführen, haben alle Personen in der Schule (Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, weiteres Personal und auch Besucher) nachzuweisen, dass sie frei von einer Infektion mit dem Coronavirus sind. Andernfalls dürfen sie sich nicht in der Schule aufhalten. (Diese Verpflichtung gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die an Abschlussprüfungen teilnehmen.)

Der Nachweis kann erbracht werden, indem eine Selbsterklärung vorgelegt wird, in der zu lesen ist, dass ein negatives Testergebnis vorliegt, das nicht älter als 24 Stunden ist. Das Formular zur Selbsterklärung ist unter dem folgenden Link herunterzuladen: Selbsterklärung.

Schülerinnen und Schüler können sich dazu jeweils montags und mittwochs in der ersten Stunde unter Aufsicht einer Lehrkraft selbst testen und erfüllen damit die Vorgabe des Landes zur verpflichtenden Testung. Für den Selbsttest ist eine Einverständniserklärung notwendig, die der Schule vor der Teilnahme vorgelegt werden muss. Das Formular für die Einverständniserklärung finden Sie unter diesem Link: Einverständniserklärung.

Es ist ebenfalls möglich, die schulische Testung in der Häuslichkeit durchzuführen. Dafür ist die folgende Belehrung zur Kenntnis zu nehmen: Belehrung. Ebenso ist der Schule eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung auszuhändigen. Auf das Formular kann unter dem folgenden Link zugegriffen werden: Einverständniserklärung Häuslichkeit. Nach Übergabe der Einverständniserklärung an die Klassenleiterin oder den Klassenleiter händigt diese oder dieser zweimal wöchentlich einen Selbsttest an die Schülerin oder den Schüler aus.

Ein umfängliches Informationsschreiben zur Testpflicht an Schulen aus dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur an die Eltern finden Sie unter dem nachfolgenden Link: Informationsschreiben.

Mit freundlichen Grüßen

R. Schmidt (Schulleiter)

Schulsozialarbeit während Schulschließung - Beratungsangebot

Liebe Schülerinnen, liebe Schüler und liebe Eltern,

die derzeitige Situation bringt viele Herausforderungen, durch die Schulschließung verlagert sich das Leben aufs häusliche Umfeld. Die Schüler*innen müssen sich wieder neu strukturieren und organisieren, um ihre Aufgaben erledigen zu können. Diese Ausnahmesituation kann Krisen und Sorgen mit sich bringen.

Ich möchte euch und Ihnen auf diesem Wege noch einmal mitteilen, dass eine vertrauliche Beratung auch weiterhin möglich ist. Ich bin von Montag bis Freitag von 08:00 - 16:00 Uhr unter meiner E-Mailadresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, über itslearning oder unter der Telefonnummer 01745409020 zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Rita Damm (Schulsozialarbeiterin Gymnasiales Schulzentrum Barth)

Schulschließung ab dem 19.04.2021

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern teilte uns heute mit, dass die Präsenzpflicht an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben wird und vollständig in den Distanzunterricht zu wechseln ist. Eine Ausnahme bilden die Abschluss- bzw. die Vorabschlussklassen. Die Präsenz in den Klassen 1 bis 6 wird auf die Notfallbetreuung reduziert.

Ab Montag, dem 19. April 2021 gelten deshalb landesweit die Regelungen der Stufe 2 der Schul-Corona-Verordnung:

  • Der Besuch von Schulen ist für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich untersagt.
  • Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 können die Notfallbetreuung der Schule besuchen. Die Schülerinnen und Schüler sind hierfür anzumelden. Der Kreis der anspruchsberechtigten Personen ist unverändert. Die Arbeitgeberbescheinigung sowie die Eigenerklärung sind am Montag, den 19.04.2021 abzugeben, spätestens aber am 20.04.2021 nachzureichen. Dafür sind die folgenden Formulare zu nutzen:
  • Für alle Jahrgangsstufen wird Distanzunterricht erteilt. Ausnahmen bilden die Jahrgangsstufe 10 am RegS-Teil und die Jahrgangsstufe 11. Diese Schülerinnen und Schüler erhalten unter Aufhebung der Präsenzpflicht Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen. Der Unterricht findet nicht als Wechselunterricht statt, sondern als Regelunterricht und die teilnehmenden Schüler kommen jeden Unterrichtstag zur Schule.
  • Prüfungsvorbereitungen und Konsultationen sind inzidenzunabhängig für die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Schuljahr ihre Prüfung ablegen, durch die Schulen eigenverantwortlich zu organisieren. Die Form der Vermittlung von Lerninhalten und die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei anstehenden Prüfungsvorbereitungen können sowohl in Präsenz als auch digital in Distanz realisiert werden. Die Teilnahme am vorbereitenden Unterricht ist freiwillig.

Die Rückkehr zum Präsenzunterricht hat für die Landesregierung hohe Priorität. Sobald die landesweite 7-Tage-Inzidenz mindestens 7 Tage unterhalb von einem Wert von 100 liegt, sollen die Schulen als erster gesellschaftlicher Bereich geöffnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Schmidt (Schulleiter)

Information des Gesundheitsamts

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

am Regionalschulteil des Gymnasialen Schulzentrums Barth ist ein Fall des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) aufgetreten. Es ist unwahrscheinlich, dass Ihr Kind sich angesteckt hat. Trotzdem möchten wir Sie mit diesem Schreiben informieren.

Die Zeit von der möglichen Ansteckung bis zum Auftreten von Krankheitszeichen beträgt maximal 14 Tage (ab 12. April bis einschließlich 26. April 2021). Bitte beachten Sie folgende Grundregeln:

Bitte schenken Sie allen Schreiben der Anlage Ihre Aufmerksamkeit, weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite vom Landkreis Vorpommern-Rügen. Für Rückfragen an das Gesundheitsamt nutzen Sie bitte folgende Email-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Gesundheitsamt

Update: Unterricht ab dem 12.04.2021

Sehr geehrte Eltern,

hinsichtlich der Frage, ob Sie ihr Kind mit (leichten) Krankheitssymptomen noch zur Schule schicken sollten, teilen wir mit Ihnen einen aktuellen Auszug aus dem Plan für Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen für die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (Hygieneplan für SARS-CoV-2) mit Wirkung ab 09.04.2021:

Bei Auftreten einer mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomatik dürfen betroffene Personen die Schule nicht betreten. Eine unverzügliche Information darüber hat an die Schulleitung zu erfolgen. Die Schulleitung hat diese Betretungsverbote durchzusetzen. Häufige Symptome bei einer COVID-19-Infektion:

  • Fieber
  • Geruchs- oder Geschmacksstörungen
  • Halsschmerzen
  • Husten
  • Schnupfen
  • Kopf- und Gliederschmerzen
  • Durchfall

Beim Auftreten dieser Symptome ist eine Abklärung durch den Kinder- oder Hausarzt durch einen PCR-Test notwendig. Das Vorgehen bei Schülerinnen und Schülern mit akuter respiratorischer Symptomatik (ARE-Symptomatik) ist der beigefügten Handlungsempfehlung zu entnehmen.


Ursprüngliche Nachricht vom 09.04.2021:

Liebe Eltern,

aus gegebenen Anlass weisen wir Sie nochmals mit folgendem Informationsschreiben auf Festlegungen an unserem Schulzentrum hin. Diese Hinweise sind besonders ab Montag, 12.04.2021, zu beachten: Elterninformation.

Auf die folgende Formulare wird in unserem Schreiben Bezug genommen:

Unterricht nach den Osterferien

Sehr geehrte Eltern,

wie bereits bei den Ferien in den vergangenen Monaten, ist auch nach den Osterferien wieder ein Formular vorzulegen: diese Gesundheitsbestätigung.

Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 7 der 2. Schul-Corona-Verordnung. Das zweifach(!) zu unterschreibende Formular ist am ersten Tag des Schulbesuchs vor Schulbeginn in die Schule mitzubringen. Die Vorlage kann auch in digitaler Form durch die Erziehungsberechtigten oder die volljährige Schülerin / den volljährigen Schüler als Scan oder Bilddatei der Schule übermittelt werden. Das Formular gilt auch dann als „unverzüglich“ vorgelegt, wenn die Schülerin oder der Schüler das Formular an ihrem oder seinem individuell ersten Schultag vorlegt. Für Schülerinnen und Schüler, die oder für die die Erziehungsberechtigten der Pflicht zur Abgabe der Erklärung im Formular zur Gesundheitsbestätigung nicht nachkommen, gilt ein Betretungsverbot vom Schulgebäude und jedweder schulischen Anlagen.

Unterricht ab dem 08.04.2021 [Gym]

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

auf Grundlage der 1. Verordnung zur Änderung der 2. Schul-Corona-Verordnung vom 12.03.2021 empfiehlt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur aufgrund von Vorteilen aus epidemiologischer Sicht für die Zeit nach Ostern eine Unterrichtsorganisation mit wöchentlichem Wechsel der Gruppen. Dieser Empfehlung wird das Schulzentrum folgen. Mehr Details können diesem Schreiben entnommen werden.