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Kooperative Gesamtschule – Ganztagsschule – Gesunde Schule

Übungen zur Kurswahl [Gym]

Liebe Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10,

mit dem folgenden Link könnt ihr eure Kurswahl für die Klassenstufe 11 ausprobieren. Zum Ausprobieren klickt ihr einfach auf den folgenden Link: Programm zur Kurswahl (Training)

Hinweise:

Beachtet unbedingt im Programm die Hinweise in der unteren rechten Hälfte. Das Fach Informatik kann nicht angeboten werden. Außerdem werden die Fächer BO-Berufsorientierung und Wirtschaft nur in Klasse 11 angeboten. Alle anderen Unterrichtsfächer werden durchgängig belegt. Der Projektfachunterricht kann, muss aber nicht belegt werden. Entscheidend ist die Gesamtzahl von 70 Unterrichtsstunden in beiden Jahrgangsstufen zusammen. Zum Erreichen der Gesamtstundenzahl kann Projektfachunterricht auch nur in Klasse 11 oder 12 belegt werden.

Bedarfsanzeige für digitale Endgeräte

Sehr geehrte Eltern,

wir möchten Sie auf die Möglichkeit hinweisen, die Anerkennung eines Mehrbedarfs für Leistungsberechtigte zu beantragen. Im Regelfall stehen bis zu 350 Euro pro Kind für Geräte wie Laptop, Tablet und Zubehör zur Verfügung. Diesbezügliche Anträge können durch die Betroffenen rückwirkend ab dem 01. Januar 2021 gestellt werden. Hierfür ist eine Bedarfsanzeige seitens der Erziehungsberechtigten bzw. eine Bedarfsbestätigung seitens der Schule nötig. Genauere Informationen können Sie dem folgenden Schreiben entnehmen: Elternbrief des Schulleiters.

Bedarfsanzeige - Mehrbedarf für unabweisbare digitale Endgeräte: Antragsformular (pdf) & Antragsformular (docx)

Freiwillige Selbsttestung an den Schulen MVs

Sehr geehrte Eltern,

die Öffnungsschritte der Schulen des Landes MV und unseres Schulzentrums werden in absehbarer Zeit mit zusätzlichem Schutz durch den Einsatz von Selbsttests begleitet. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur informiert in folgendem Hinweisschreiben über das allgemeine Vorgehen an den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns: Elternbrief des Ministeriums.

Die benötigte Einverständniserklärung für die Selbsttests finden Sie hier: Einverständniserklärung.

Update: Unterricht ab dem 08.03.2021 [Reg]

Liebe Eltern,

in unserem Schreiben vom 02. März haben wir Sie bereits über die Organisation der wöchentlich wechselnden Phasen des Präsenzunterrichtes und des häuslichen Lernens informiert. Hierzu möchten wir in der folgenden PDF-Datei auf einige wichtige Merkmale hinweisen, die für die Durchführung dieser beiden Lernformen bedeutsam sind: Hinweisschreiben zum Wechselunterricht.


Originale Nachricht vom 02.03.2021:

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

insofern die 7-Tage Inzidenz im Landkreis Vorpommern-Rügen unter einem Wert von 50 liegt, gelten auf der Grundlage der  2. Schul-Corona-Verordnung mit Wirkung vom 8. März 2021 für den Regionalschulteil folgende schulorganisatorische Festlegungen:

In den Jahrgangsstufen 5/6 sowie 10 findet weiterhin täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebes unter Pandemiebedingungen statt. Es gilt hier die Präsenzpflicht.

Für die Jahrgangsstufen 7-9 wird der Unterricht als Wechselunterricht organisiert, das heißt, der Regelunterricht ist eingeschränkt. Er besteht aus aufeinander bezogenen Phasen des Präsenzunterrichts (Präsenzpflicht) in der Schule und des häuslichen Lernens. Präsenzunterricht und häusliches Lernen finden im wöchentlichen Wechsel statt. Die Einteilung der Gruppen für den Wechselunterricht liegt in der Verantwortung der Klassenleiter*innen und wird den Schüler*innen bis 04.03.2021 über itslearning bekanntgegeben.

Nach wie vor ist das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auf dem Schulgelände, im Schulhaus und während des Unterrichts verpflichtend. Schüler*innen wird dringend empfohlen, eine medizinische Gesichtsmaske (z. B. OP-Masken gemäß EN 14683) zu verwenden.

Schüler*innen, die das erste Mal wieder am Präsenzunterricht teilnehmen, sind verpflichtet, eine Erklärung über den Gesundheitszustand und die Umstände einer möglichen Ansteckung mit SARS-CoV-2 sowie über die Einreise aus einem Risikogebiet entsprechend § 1 Absatz 1 Satz 5 der 2. SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung in der Schule abzugeben. Dazu ist das „Formular zur Gesundheitsbestätigung für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ in der jeweils gültigen Fassung zu nutzen. An den Schulen des Landes gilt ein Betretungsverbot von Schulgebäuden und jedweder schulischen Anlage für Schüler*innen, für die die Erziehungsberechtigten der Pflicht zur Abgabe der vorgenannten Erklärung nicht nachgekommen sind.

Den gesamten Wortlaut der 2. Schul-Corona-Verordnung finden Sie in dem nachfolgenden Link: 2. Schul-Corona-Verordnung

Den Vordruck für die Erklärung über den Gesundheitszustand und die Umstände einer möglichen Ansteckung finden Sie auf diesem Link: Gesundheitsbestätigung

Mit freundlichen Grüßen

U. Liebelt

Leiter Regionalschulteil

 



 

Sollten Sie keine Möglichkeit haben, das Formular auszudrucken, dann geben Sie ihrem Kind bitte einen handschriftlichen und unterschriebenen Zettel mit. Eine mögliche Formulierung wäre:

Vorname, Name der Schülerin/ des Schülers:

Geburtsdatum der Schülerin/ des Schülers:

Ich habe die auf der Schul-Homepage des Gymnasialen Schulzentrums Barth veröffentlichten Informationen für den Schulbetrieb ab dem 08.03.2021 zur Kenntnis genommen und bescheinige mit meiner Unterschrift, dass ich die Inhalte des Formulars „Formular zur Gesundheitsbestätigung für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen [...] ab dem 08. März 2021“ bestätige.

 

Datum/Unterschrift Erziehungsberechtigter

Neue Busfahrkarten

Liebe FahrschülerInnen, liebe Eltern,

wer auch im nächsten Schuljahr 2021/2022 für den Schulweg die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen möchte, muss einen neuen Fahrausweis beantragen. Das benötigte Formular kann im Sekretariat abgeholt werden oder steht hier zum Download bereit: Antrag.

Dieses Formular ist leserlich und vollständig ausgefüllt bis spätestens Freitag, 05.03.2021, im Sekretariat einzureichen: per E-Mail (nur Reg-Teil), per Postweg oder durch persönliche Abgabe. Am Gymnasialteil kann das Formular auch bis zum 12.03.21 eingereicht werden.

Hinweis zum Passfoto: Eigentlich ist alle zwei Jahre ein möglichst aktuelles Passfoto einzureichen. Aufgrund der aktuellen Lockdown-Situation kann jedoch auf ein Passbild verzichtet werden. Der Landkreis wird dann das aus dem Vorjahr verwendete Bild erneut nutzen.

Unterricht ab dem 22.02.2021

Sehr geehrte Eltern,

die Landesregierung hat in ihrer 2. Schul-Corona-Verordnung vom 15.02.2021 festgelegt, den Unterricht an öffentlichen Schulen inzidenzabhängig weiter zu öffnen. Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat gegenwärtig eine 7-Tages-Inzidenz von unter 50. Daher gelten nach den Winterferien für die allgemein bildenden öffentlichen Schulen folgende Regelungen:

  • In den Jahrgangsstufen 5 und 6 findet ab Mittwoch, 24.02.2021, täglicher Präsenzunterricht im regulären Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt.
  • Die anderen Jahrgangsstufen verbleiben nach den Ferien zunächst im Distanzunterricht. Ab dem 8. März 2021 wird in diesen Jahrgangsstufen grundsätzlich Wechselunterricht erteilt. An den Präsenztagen gilt Präsenzpflicht.
  • Für alle Abschlussklassen findet täglicher Präsenzunterricht im regulären Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. Frühestens ab dem 24. Februar 2021 gilt Präsenzpflicht. Abschlussklassen sind die Jahrgangsstufe 10 im Regionalschulteil und die Jahrgangsstufe 12 im Gymnasialteil.
  • Nach wie vor ist das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auf dem Schulgelände und im Schulhaus verpflichtend. Schülerinnen und Schülern wird dringend empfohlen, eine medizinische Gesichtsmaske (z. B. OP-Masken gemäß EN 14683) zu verwenden.

Volljährige Schülerinnen und Schüler, beziehungsweise bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern deren Erziehungsberechtigte, sind verpflichtet, eine Erklärung über den Gesundheitszustand und die Umstände einer möglichen Ansteckung mit SARS-CoV-2 sowie über die Einreise aus einem Risikogebiet entsprechend § 1 Absatz 1 Satz 5 der 2. SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung in der Schule abzugeben. Dazu ist das „Formular zur Gesundheitsbestätigung für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ in der jeweils gültigen Fassung zu nutzen. An den Schulen des Landes gilt ein Betretungsverbot von Schulgebäuden und jedweder schulischen Anlage für Schülerinnen und Schüler, die oder für die die  Erziehungsberechtigten der Pflicht zur Abgabe der vorgenannten Erklärung nicht nachgekommen sind.

Den gesamten Wortlaut der 2. Schul-Corona-Verordnung finden Sie in dem nachfolgenden Link: 2. Schul-Corona-Verordnung

Den Vordruck für die Erklärung über den Gesundheitszustand und die Umstände einer möglichen Ansteckung finden Sie auf diesem Link: Gesundheitsbestätigung


Sollten Sie keine Möglichkeit haben, das Formular auszudrucken, dann geben Sie ihrem Kind bitte einen handschriftlich und unterschriebenen Zettel mit. Eine mögliche Formulierung wäre:

 

Vorname, Name der Schülerin/ des Schülers:

Geburtsdatum der Schülerin/ des Schülers:

Ich habe die auf der Schul-Homepage des Gymnasialen Schulzentrums Barth veröffentlichten Informationen für den Schulbetrieb ab dem 22.02.2021 zur Kenntnis genommen und bescheinige mit meiner Unterschrift, dass ich die Inhalte des Formulars „Formular zur Gesundheitsbestätigung für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen [...] ab dem 17. Februar 2021“ bestätige.

 

Datum/Unterschrift Erziehungsberechtigter